WARTUNG

Wartung & Dichtheitsprüfung

Wir warten alle kältetechnischen Geräte und Anlagen und arbeiten Wartungspläne aus. Die Wartung erfolgt nach Absprache mit Ihnen und entsprechend den technischen Erfordernissen Ihrer Anlage.

Nur bei regelmäßiger Wartung, Überprüfung und Reinigung lassen sich größere Störungen und unzulässige Kältemittelemissionen vermeiden, die Betriebskosten senken und eine lange Nutzungsdauer gewährleisten.

Seit dem 4. Juli 2007 wird die Wartung (Dichtheitsprüfung) der Kälte- und Klimaanlagen gesetzlich vorgeschrieben, welche bei Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann.

Seit dem 01.01.2015 gilt die Neue F-Gase Verordnung!
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
  • Vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und IBN durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist.
  • Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential).
    Dokumente zum Download: Kaeltemittelgrenzen

Die Dichtheitsprüfungs-Intervalle

Das Intervall für die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen richtet sich nun nach dem CO2-Äquivalent wie folgt:

Füllmenge GWP-gewichtet Häufigkeit ohne
Leckageerkennungssystem
Häufigkeit mit
Leckageerkennungssystem
a) ab 5 und unter 50 Tonnen
alle 12 Monate
alle 24 Monate
b) ab 50 und unter 500 Tonnen
alle 6 Monate
alle 12 Monate
c) ab 500 Tonnen
alle 3 Monate
alle 6 Monate

Als Kälte-Klima Fachbetrieb erfüllen wir alle Voraussetzungen, zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung gemäß EU-Verordnung. Eine entsprechende Betriebszertifizierung sowie die Zertifizierung des ausführenden Personals liegen vor.

Kältemittelumstellung

Laut einer neuen Verordnung wird ab dem 01.01.2015 das Kältemittel R22 aus dem Vertrieb genommen. Somit müssen alle Klima- und Kälteanlagen auf ein langfristig geeignetes Kältemittel umgestellt werden.

Betroffene Kältemittel:

  • Alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW). Dazu zählt insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische die diesen Stoff enthalten (z. B. R401A, R402A, R403B, R408A, R409A). Grund für die Verbote ist die schädigende Wirkung auf die Ozonschicht.

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (seit 01.01.10)
  • Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung) vom 13. November 2006