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HEIZUNGSFÖRDERUNG 2026: DAS ÄNDERT SICH FÜR SIE

 

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Das gilt jetzt beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen

 

DIE KFW-FÖRDERUNG 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen neue Förderbedingungen. Einige Boni sind entfallen, andere wurden neu gestaffelt. Unterm Strich sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.

Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie geordnet: Was bleibt, was entfällt und was sich 2027 erneut ändert. So sehen Sie auf einen Blick, mit welchen Förderungen Sie für Ihr Zuhause realistisch planen können.

Gut zu wissen: Wer zügig handelt, profitiert. Ab Februar 2027 werden Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten schrittweise abgesenkt. Bis zum 31.01.2027 sichern Sie sich deshalb noch die höchstmöglichen Fördersätze von bis zu 80 %.

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DAS GILT SEIT DEM 21. JULI 2026

DIE NEUERUNGEN DER FÖRDERBEDINGUNGEN AUF EINEN BLICK
 

  • Maximal 80 % Gesamtförderung möglich
  • 30 % Grundförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung im Bestandsgebäude
  • Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen
  • 40, 30, 10 % oder 0 % Einkommensbonus – je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
  • Familienzuschlag: Lebt min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Einkommen abgezogen

DIESE BONI ENTFALLEN

  • Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
  • Emissionsminderungszuschlag (galt für bestimmte Biomasseheizungen)
Angaben und Fördersätze mit Stand August 2026.
Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um vier Prozentpunkte. Im gleichen Rhythmus sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um jeweils 750 Euro. Zusätzlich ist für das erste Quartal 2027 eine grundlegende Neuregelung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Eine detaillierte Übersicht der einzelnen Förderboni folgt weiter unten.

SO UNTERSTÜTZT DIE KFW DEN UMSTIEG AUF UMWELTFREUNDLICHE HEIZSYSTEME

 

DIE KFW-FÖRDERUNG 2026 BIS ZU 80% ZUSCHUSS FÜR IHRE NEUE HEIZUNG

 

Kombinieren Sie die Basisförderung clever mit den passenden Zusatzboni, übernimmt der Staat bis zu 80 % Ihrer Investitionskosten.

Wir von GROSS begleiten Sie persönlich bei der Planung Ihrer neuen Wärmepumpe und sorgen dafür, dass Sie keinen Euro Förderung verschenken.

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DIE AKTUELLEN FÖRDER-BONI AUF EINEN BLICK:

Wer in einem Bestandsgebäude eine förderfähige klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Sie hängt nicht vom Einkommen ab und ist das Fundament, auf dem alle weiteren Boni aufsetzen.

Für das erste Quartal 2027 ist jedoch eine Änderung angekündigt: Dann soll die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen auf 15 % reduziert werden. Zusammen mit dem geplanten Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen aus EU-Produktion) lassen sich so erneut insgesamt 30 % erreichen.

Maßgeblich für die Förderung ist nicht die Höhe Ihrer gesamten Investition, sondern ein festgelegter Höchstbetrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Grenzen:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten

Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro, und zwar immer zum 1. Februar und zum 1. August.

Bis zum 31.01.2027 beträgt der Fördersatz 16 %. Anschließend reduziert er sich alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 fällt der Bonus ganz weg.

Mit diesem Bonus wird also belohnt, wer schnell auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe umsteigt. Er steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch wer eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauscht, kann den Bonus erhalten. Wichtig: Die alte Heizung muss vollständig durch die neue, umweltfreundliche Anlage ersetzt werden. Eine bloße Ergänzung des bestehenden Systems reicht nicht aus.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer haben außerdem Anspruch auf einen einkommensabhängigen Bonus. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid, nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Kurz gesagt: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung.
Wohnt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen.
Viele Familien landen dadurch in einer geringeren Einkommensstufe und erhalten damit einen höheren Bonus.

Grundförderung und Boni werden zusammengerechnet, allerdings gibt es eine Obergrenze. Im Regelfall liegt sie bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Familienzuschlag) können bis zu 80 % Förderung erhalten.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist geplant, die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen von 30 % auf 15 % abzusenken. Ausgleichen soll das ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union - für solche Geräte bliebe die Förderung damit insgesamt bei 30 %.

Zur Einordnung: Konkrete Voraussetzungen, Ausgestaltung und erforderliche Herkunftsnachweise stehen noch aus. Wer seine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des gewählten Geräts bei der Antragstellung noch einmal prüfen lassen. Versprechen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher“ bonusberechtigt, sind deshalb mit Vorsicht zu genießen.

Das Wichtigste: Im Jahr 2026 erhalten Sie die Grundförderung von 30 % noch ganz regulär.

SO RECHNET SICH IHRE FÖRDERUNG:

ZWEI RECHENBEISPIELE, WIE IHR ZUSCHUSS AUSSEHEN KANN

 

Beispiel 1

  • Einfamilienhaus, von den Eigentümern selbst bewohnt
  • Kein Einkommensbonus, da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 70.000 € beträgt
  • Bestehende Ölheizung wird durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt
  • Investition: 30.000 Euro, davon förderfähig: höchstens 28.000 Euro

 

Angerechnet werden 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, insgesamt also 46 %.

 

Zuschuss: 12.880 Euro. Eigenanteil: 17.120 Euro.

 

Beispiel 2

  • Einfamilienhaus, von den Eigentümern selbst bewohnt
  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 28.000 Euro, daher Anspruch auf 40 % Einkommensbonus
  • Bestehende Gasheizung, 25 Jahre alt
  • Austausch gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investition: 30.000 Euro, davon förderfähig: höchstens 28.000 Euro

 

Rein rechnerisch kämen 86 % zusammen (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 40 % Einkommensbonus). Da die Förderung bei 80 % gedeckelt ist, gilt dieser Höchstsatz.

 

Zuschuss: 22.400 Euro. Eigenanteil: 7.600 Euro.

 

Beide Beispiele dienen zur Orientierung und beruhen auf dem Förderstand August 2026. Wie hoch Ihre Förderung tatsächlich ausfällt, legt die KfW anhand der dann gültigen Förderbedingungen und Ihrer Unterlagen fest.

 

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2026 NOCH VON HÖHEREN FÖRDERSÄTZEN PROFITIEREN

 

Ab 2027 werden zentrale Förderbausteine nach und nach gekürzt. Wer frühzeitig plant, sichert sich deshalb die besseren Konditionen. Die aktuellen KfW-Förderbedingungen sind nämlich nicht dauerhaft: Einige sinken halbjährlich, andere entfallen ab einem festgelegten Stichtag ganz.

Auf diese drei Punkte sollten Sie bei Ihrer Heizungssanierung achten:

 

Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 %, ab Februar 2027 halbjährlich weniger

 

Bis Ende Januar 2027 beträgt der Bonus 16 %. Danach verringert er sich in Schritten von vier Prozentpunkten, jeweils zum 1. Februar und 1. August, bis er im August 2028 ganz wegfällt. Wer den Heizungstausch in den kommenden Monaten angeht, profitiert also noch vom vollen Bonus.

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Auch der Förderhöchstbetrag wird halbjährlich gesenkt

 

Für die erste Wohneinheit verringert er sich ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro. Unverändert bleiben dagegen die Förderhöchstbeträge für die zweite bis sechste Wohneinheit (je 15.000 €) sowie für die siebte und jede weitere (je 8.000 €).

 

Gute Planung ist uns wichtig, und sie braucht etwas Zeit.

 

Vom ersten Beratungstermin bei Ihnen vor Ort über das Angebot und die Bestätigung zum Antrag bis zur Zusage der KfW vergehen in der Regel mehrere Wochen. Erst danach darf der Auftrag erteilt werden. Haben Sie einen bestimmten Stichtag im Blick, sollten Sie diesen Vorlauf also gleich mit einplanen.

Unser Rat: Gehen Sie Ihre Heizungssanierung noch in diesem Jahr an, am besten bevor der Winter kommt.

WELCHE KLIMAFREUNDLICHEN HEIZUNGEN FÖRDERT DIE KFW?

 

Gefördert werden nicht nur Wärmepumpen. Über die Heizungsförderung können in Bestandsgebäuden auch weitere klimafreundliche Heizsysteme sowie der Anschluss an ein Wärmenetz bezuschusst werden, vorausgesetzt, die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen sind erfüllt.

 

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Wärmepumpen

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Solarthermie

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Biomasseheizungen

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Brennstoffzellenheizungen

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Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze

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Wasserstofffähige Heizungen

TIPP VOM PROFI: SO HOLEN SIE MEHR GELD ZURÜCK

MEHR ZUSCHUSS DURCH DIE RICHTIGE KOMBINATION

 

Die Boni lassen sich miteinander kombinieren. Wer zum Beispiel Anspruch auf den Einkommensbonus hat und zugleich frühzeitig modernisiert, kann die maximale Fördersumme erreichen. Unsere Experten von GEBA Energietechnik ermitteln mit Ihnen die beste Kombination: individuell und nachvollziehbar.

 

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WAS KOSTET IHRE WÄRMEPUMPE WIRKLICH?

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Wir unterstützen Sie gern, persönlich, fachkundig und mit Blick auf das große Ganze. Aus über 25 Jahren Erfahrung in der Energietechnik entwickeln wir Lösungen, die genau auf Ihr Zuhause und Ihre Wünsche zugeschnitten sind. Bei einem Termin vor Ort schauen wir uns alle Gegebenheiten an und beraten Sie ausführlich zu Technik, Umsetzung und Förderung.

 

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