Wer in einem Bestandsgebäude eine förderfähige klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Sie hängt nicht vom Einkommen ab und ist das Fundament, auf dem alle weiteren Boni aufsetzen.
Für das erste Quartal 2027 ist jedoch eine Änderung angekündigt: Dann soll die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen auf 15 % reduziert werden. Zusammen mit dem geplanten Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen aus EU-Produktion) lassen sich so erneut insgesamt 30 % erreichen.
Maßgeblich für die Förderung ist nicht die Höhe Ihrer gesamten Investition, sondern ein festgelegter Höchstbetrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Grenzen:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
- 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro, und zwar immer zum 1. Februar und zum 1. August.
Bis zum 31.01.2027 beträgt der Fördersatz 16 %. Anschließend reduziert er sich alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 fällt der Bonus ganz weg.
Mit diesem Bonus wird also belohnt, wer schnell auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe umsteigt. Er steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch wer eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauscht, kann den Bonus erhalten. Wichtig: Die alte Heizung muss vollständig durch die neue, umweltfreundliche Anlage ersetzt werden. Eine bloße Ergänzung des bestehenden Systems reicht nicht aus.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer haben außerdem Anspruch auf einen einkommensabhängigen Bonus. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid, nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:
- 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Kurz gesagt: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung.
Wohnt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Viele Familien landen dadurch in einer geringeren Einkommensstufe und erhalten damit einen höheren Bonus.
Grundförderung und Boni werden zusammengerechnet, allerdings gibt es eine Obergrenze. Im Regelfall liegt sie bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Familienzuschlag) können bis zu 80 % Förderung erhalten.
Ab dem ersten Quartal 2027 ist geplant, die Grundförderung für sämtliche Wärmepumpen von 30 % auf 15 % abzusenken. Ausgleichen soll das ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union - für solche Geräte bliebe die Förderung damit insgesamt bei 30 %.
Zur Einordnung: Konkrete Voraussetzungen, Ausgestaltung und erforderliche Herkunftsnachweise stehen noch aus. Wer seine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des gewählten Geräts bei der Antragstellung noch einmal prüfen lassen. Versprechen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher“ bonusberechtigt, sind deshalb mit Vorsicht zu genießen.
Das Wichtigste: Im Jahr 2026 erhalten Sie die Grundförderung von 30 % noch ganz regulär.